Politik

Die Krise trifft die Schwächsten - das muss verhindert werden!

Am Mittwoch dem 25. März 2020 beschloss der Bundestag über ein hunderte Milliarden schweres Programm zur Unterstützung vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten. Auch für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, für Studierende, für Kunst- und Kulturschaffende und für die Arbeit in den Krankenhäusern ist einiges auf den Weg gebracht worden. Wir werden hier - als Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt –umfassend in den nächsten Wochen informieren.

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MSH.
(bbb) Die Krise offenbart die soziale Ungleichheit in unserem Land schärfer denn je. Mag es für halbwegs gut verdienende Familien verkraftbar sein, die Zeiten mit Homeoffice zu überdauern, schon allein deshalb, weil sie nicht um ihr Gehalt oder ihren Lohn bangen müssen. So ist es für andere eine Zeit voller Ängste und Sorgen: Wie lange werde ich meinen Arbeitsplatz behalten? Wie komme ich mit dem Kurzarbeitergeld über die Runden? Viele Beschäftigte sind hohen Risiken ausgesetzt: Verkäufer*innen, Pfleger*innen, medizinisches Personal und viele andere mehr. Immer mehr Probleme zeigen sich, die angesichts der drastischen Maßnahmen der Kontaktsperre kaum bewältigt werden können und die einer neuen rechtlichen Regelung bedürfen. Es gibt also sehr viel zu tun, sehr viel zu fragen, sehr viel zu informieren. Das genau tun wir hier. Und gleichzeitig wollen wir die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Nach bestem Wissen und Gewissen werden wir antworten und uns kümmern. In jedem Falle braucht es manchmal ein bisschen Zeit. Hier also das erste Paket an Informationen.

Das Sozialschutzpaket nimmt vor allem Menschen in den Blick, die in finanzielle Nöte geraten und das weitgehend geschuldet der Krise. Vorübergehend werden viele Regelungen in den Sozialgesetzbüchern verändert.

Zugang zum Kinderzuschlag: Im Rahmen des Bundeskindergeldgesetzes soll der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht werden. Der Kinderzuschlag soll an das aktuelle Einkommen geknüpft werden, der Nachweis über das Einkommen in den letzten Monate ist für die kommenden Monate nicht nötig. Für Familien, die bislang bereits den Höchstbetrag von 185 Euro bekommen haben, wird der Bescheid durch die Familienkassen automatisch um weitere sechs Monate verlängert. Familien, die kurzfristige (!) Einkommenseinbrüche erleiden, erhalten auf diese Weise Zugang zum Kinderzuschlag. Das erreicht auch Selbständige und Solo-Selbständige, die noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Insgesamt stehen dafür ca. 200 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Grundsicherung für Erwerbssuchende (SGB II) wird befristet bis zum 30. 09.2020 geändert: Berücksichtigt wird bei den aktuell gestellten Anträgen ab 1. April nur Vermögen von erheblichem Umfang, die Antrag-stellenden sollen dazu eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die tatsächlichen Wohnkosten werden bei neuen Anträgen prinzipiell und grundsätzlich als angemessen akzeptiert – unabhängig von den Kosten der Unterkunft und ihren Regeln in den Landkreisen. Für die Anträge vom 1. April bis zum 30.9. gilt ebenso, dass nicht mehr nur über einen Monat befunden und beschieden wird, sondern über sechs Monate. Bis Ende August erfolgen die Weiterbewilligungen automatisch. Das alles gilt auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe gemäß SGB XII).

Die Forderung der LINKEN ist, dass es einen vorübergehenden Zuschlag auf den Regelbedarf geben muss. Vielerorts haben die Tafeln geschlossen und billige Lebensmittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Das bringt viele Menschen, die abhängig sind von Hartz IV in schwierige Situationen.

Kritisch sieht DIE LINKE die Ausnahmeregelungen zum Arbeitszeitgesetz, geregelt im Artikel 8 des Sozialschutzpaketes: Nicht nur das Gesetz selbst ermöglicht eine deutliche Ausweitung der 10 Stunden-Grenze und der 6-Tage Woche gemäß Arbeitszeitgesetz. Auch die sich anschließenden Rechtsverordnungen und in Tarifverträgen vorgesehenen Ausnahmen werden geöffnet und können durch die Bundesregierung selbst verändert werden. Eine Konzentration auf die medizinischen Bereiche, verbunden mit Änderungen lediglich im Arbeitszeitgesetz, hätten wir tolerieren können. So weit geöffnet, sehen wir die große Gefahr, dass im Fahrwasser der Ausweitung von prekären Arbeitsbedingungen der Gesundheitsschutz der Beschäftigten unter die Räder kommt. Im ursprünglichen Entwurf war als Vorbedingung eine dringende Erforderlichkeit vorgesehen. Sie ist nun einer einfachen Erforderlichkeit gewichen. Die Schutzrechte für Beschäftigte sind aus unserer Sicht genügend gewahrt. Diese Kritik formulierten auch viele Gewerkschaften. Diesen Artikel hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE abgelehnt.

Immer und immer wieder melden sich gerade kleine und Kleinstunternehmen bei uns, um unbürokratische Hilfe zu bekommen, aus allen Bereichen der Wirtschaft, Solo-Selbständige, Angehörige der Freien berufe, die in der Regel kein Kredite erhalten, über keine Sicherheiten oder andere Einnahmen verfügen.
Das Soforthilfe-Programm ermöglicht finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse). Für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate möglich. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es eine Einmalzahlung von 15.000 Euro für 3 Monate. Insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten soll dieser Zuschuss gewährt werden. Eine Komplementärfinanzierung zu den Länderprogrammen ist möglich. Die Voraussetzung für die Förderung durch den Bund ist, dass die Unternehmen vor dem 11. März 2020 nicht bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten waren. Hier scheinen allerdings die Grenzen fließend. Viele Selbständigen und Freiberufler arbeiten schon sehr lange und fortwährend prekären Verhältnissen. Wir werden hier sehr genau betrachten, wie diese Zugangsvoraussetzung gehandhabt wird. Das Finanzvolumen beträgt bis zu 50 Mrd. Euro. Bei maximaler Ausschöpfung werden ca. 3 Mio. Selbständige und Kleinstunternehmen davon profitieren.
Die große, vor allem noch unbeantwortete Frage: Wie können wirksam kleine Unternehmen mit knapp über 10 Beschäftigen unterstützt werden. In aller Regel helfen hier keine Kredite und Liquiditätshilfen. Auch sie sind auf Zuschüsse angewiesen. Hier wird die Landtagsfraktion bei der Debatte um das 500 Mio. Euro Programm der Landesregierung fordern, dass Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten die Möglichkeit von nicht rückzahlbaren Zuschüssen erhalten.

Beim Wirtschaftsstabilisierungsfond geht es um die Stabilisierung von großen Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und der Wertschöpfung vor allem größerer Unternehmen.
Über die Maßnahmen entscheidet das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einvernehmlich.
Insgesamt stehen finanzielle Mittel in Höhe von ca. 600 Mrd. Euro zur Verfügung. 400 Mrd. Euro für Garantierahmen, um den Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern und so Liquiditätsschwierigkeiten zu begegnen. 100 Mrd. Euro sind vorgesehen für Rekapitalisierungsmaßnahmen. 100 Mrd. Euro stehen als Kreditermächtigung zur Refinanzierung des Durchleitungsgeschäfts der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung, die nötig werden für die durch die Bundesregierung ihr zugewiesenen Sonderprogramme. Diese Stabilisierungsmaßnahmen werden an Bedingungen geknüpft, z.B. die Vergütung der Gremien, zur Ausschüttung von Dividenden, zur Mittelverwendung an sich). Zunächst muss dieses Paket durch die EU-Kommission allerdings noch genehmigt werden. Auch aktuelle Steuerschulden können gestundet werden, Steuervorauszahlungen unbürokratisch korrigiert werden, orientiert an der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Unternehmen.
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Birke Bull-Bischoff / Holger Hüttel

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