Kurzmeldungen

Linke erteilt Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe deutliche Absage

Einsparungen in der Jugendhilfe gehen zu Lasten von Kindern und Jugendlichen.

MSH. Die Genehmigung des Kreishaushaltes wurde dem Landkreis Mansfeld-Südharz versagt, sodass die Kreisverwaltung und ihre Fachbereiche wiederholt aufgefordert wurden, Einsparpotenziale zu ermitteln und Sparmaßnahmen einzuleiten. Carola Kunde – Kreisvorsitzende DIE LINKE.MSH – bekräftigt nochmal, dass Einsparpotenziale in der Jugendhilfe zu Lasten von Kindern und Jugendlichen gehen. „Dem erteilen wir eine deutliche Absage!“, so Carola Kunde. Weiterhin führt sie unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme als stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im November aus: Die Praxis der kommunalen Jugendhilfe ist als Gesamtsystem zu verstehen. Die einzelnen Leistungen und Aufgaben bilden dabei einzelne Zahnräder, welche das System ausmachen und am Laufen halten. Einschränkungen in einem Bereich haben damit große Auswirkungen auf das Funktionieren des Gesamtsystems. Gerade Kostendruck in der Jugendhilfe führt nicht in erster Linie zu Einsparungen, sondern zur Absenkung von Qualitätsstandards, Verunsicherung von Fachkräften und Kostenverschiebungen. So führen Einsparungen im Bereich niedrigschwelliger Hilfen und dezentraler Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie und Jugendverbands und -sozialarbeit zu Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, welche nicht im finanziellen Gestaltungsspielraum der Kommune liegen.
Spätestens der „Fall Kevin“ in Bremen 2006 hat gezeigt, dass Kostendruck durch Kürzung der Haushaltsanschläge in der Jugendhilfe wesentlich zum Versagen des Jugendhilfesystems beigetragen haben (Bremische Bürgschaft 2007, Drucksache 16/1381, S. 297 ff). Als kommunale Mandatsträger liegt die erforderliche Ausstattung des Jugendamtes in unserer Verantwortung. Ziel muss es sein, die Kinder- und Jugendhilfe in unserem Landkreis so auszustatten, dass Kinder und Jugendliche geschützt sind und Lebensbedingungen für ein gesundes Aufwachsen vorfinden. Die Überprüfung von Einsparpotenzialen muss sich daher an fachlichen Standards und rechtlichen Grundlagen orientieren.
Zusammenfassend heißt das, dass es im Bereich der Jugendhilfe keine Hebel gibt, um im Hinblick auf Fallzahlen, soziokulturelle Rahmenbedingungen, Bedarfe und Kostensätze Einsparungen in der Planung der Ansätze bei den Aufgaben der Jugendhilfe weiterführend vorzunehmen.


Carola Kunde

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